Weitere Entscheidungen unten: OLG Naumburg, 11.07.2005 | KG, 29.04.2005

Rechtsprechung
   OLG Oldenburg, 21.02.2006 - 12 UF 130/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,3263
OLG Oldenburg, 21.02.2006 - 12 UF 130/05 (https://dejure.org/2006,3263)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 21.02.2006 - 12 UF 130/05 (https://dejure.org/2006,3263)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 21. Februar 2006 - 12 UF 130/05 (https://dejure.org/2006,3263)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de

    Sozialhilfe: Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen aus übergegangenem Recht eines Sozialhilfeträgers gegen ein Kind für einen Elternteil, der das Rentenalter noch nicht erreicht hat

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Verpflichtung zur Zahlung von Elternunterhalt; Separate Feststellung der Bedürftigkeit trotz Bezugs von Sozialhilfe; Feststellung der Leistungsfähigkeit

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verpflichtung zur Zahlung von Elternunterhalt; Separate Feststellung der Bedürftigkeit trotz Bezugs von Sozialhilfe; Feststellung der Leistungsfähigkeit

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Elternunterhalt: Sozialhilfeträger müssen Bedürftigkeit des Elternteils nachweisen

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Elternunterhalt: Bedürftigkeit eines Elternteils vor dem Rentenalter

  • Judicialis

    BGB § 1601; ; BGB § 1611

  • forum-elternunterhalt.de

    Elternunterhalt; Bedürftigkeit

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1601 § 1611
    Anspruch auf Elternunterhalt, geltend gemacht durch einen Sozialhilfeträger aus übergegangenem Recht, muss im einzelnen begründet werden

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Sozialhilfeträger verklagt Sohn einer Sozialhilfeempfängerin - Die Behörde muss schlüssig darlegen, warum sie die erwerbsfähige Frau als bedürftig eingestuft hat

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2006, 797
  • FamRZ 2006, 1292
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • OLG Saarbrücken, 14.01.2009 - 9 UF 54/07

    Höhe des nachehelichen Unterhalts bei erhöhtem Betreuungsbedarf eines

    ff) Ferner ist die von dem Beklagten unstreitig bezogene Eigenheimzulage in Höhe von 1.250,00 EUR im Jahr als Einkommen zu behandeln (Brandenburgisches OLG, Urteil vom 5. Juni 2007 - 10 UF 6/07, zit. n. juris; OLG München, Urteil vom 14. November 2006 - 30 UF 244/06, FamRZ 2007, 471-472; OLG Hamm, Urteil vom 9. Mai 2006 - 1 UF 281/05, zit. n. juris; OLG Oldenburg, Urteil vom 21. Februar 2006 - 12 UF 130/05, FamRZ 2006, 1292 -1293; Gerhardt in: Wendl/Staudigl, aaO., § 1 Rz. 333).
  • SG Magdeburg, 21.07.2020 - S 29 SO 11/16

    Voraussetzungen eines Auskunftsanspruchs des Sozialhilfeträgers gegenüber dem

    Das darüber hinaus vorgebrachte Urteil des OLG Oldenburg vom 21.06.2006 (Az. 12 UF 130/05, juris) gibt für den vorliegenden Rechtsstreit insoweit nichts her, als es darin um die unmittelbare Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen geht, wohingegen vorliegend der vorgelagerte Auskunftsanspruch hinsichtlich eines möglichen Unterhaltsanspruchs streitgegenständlich ist.
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Rechtsprechung
   OLG Naumburg, 11.07.2005 - 8 WF 100/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,6210
OLG Naumburg, 11.07.2005 - 8 WF 100/05 (https://dejure.org/2005,6210)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 11.07.2005 - 8 WF 100/05 (https://dejure.org/2005,6210)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 11. Juli 2005 - 8 WF 100/05 (https://dejure.org/2005,6210)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Rechte von Pflegeeltern gegen Entscheidungen im Verfahren zum Umgangs- oder Sorgerecht des Pflegekindes mit leiblichen Eltern; Antrag auf Umgangseitens des leiblichen Vaters bei erklärter Freigabe zur Adoption durch Mutter; Beschwerdeberechtigung von Pflegeeltern für ...

  • Judicialis

    BGB § 1632 Abs. 4; ; BGB § 1688 Abs. 3 Satz 1; ; FGG § 20; ; FGG § 20 Abs. 1; ; FGG § 33; ; FGG § 57 Abs. 1 Nr. 9; ; FGG § 57 Abs. 2; ; FGG § 64 Abs. 3 Satz 3

  • rechtsportal.de

    Beschwerderecht von Pflegeelten im Verfahren zum Umgangsrecht oder Sorgerecht

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2006, 1292 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (11)

  • BVerfG, 17.10.1984 - 1 BvR 284/84

    Verfassungsgerichtliche Kontrolle von Entscheidungen über den Verbleib eines

    Auszug aus OLG Naumburg, 11.07.2005 - 8 WF 100/05
    Auch diese gewachsenen Bindungen sind nach Art. 6 Abs. 1, 3 GG geschützt (BVerfGE 68, 176, 187; 79, 51, 59).

    Wenn ein Kind gegen den Willen der Eltern in Pflege gegeben wird, so ist dies der stärkste vorstellbare Eingriff in das Elternrecht des Art. 6 Abs. 2 Satz 1 GG, der in gleicher Intensität das Kind selbst betrifft, das von seinen Eltern getrennt wird (BVerfGE 60, 79, 91; 68, 176, 187).

    Diese Vorschrift enthält keine generelle, schematische Beschränkung der elterlichen Rechte, sondern läßt die Anordnung über das Verbleiben des Kindes nur durch richterliche Entscheidung nach Prüfung der Verhältnisse im Einzelfall zu und hält damit verfassungsrechtlichen Anforderungen stand (BVerfGE 68, 176, 188).

  • BVerfG, 12.10.1988 - 1 BvR 818/88

    Sorgerechtsprozeß

    Auszug aus OLG Naumburg, 11.07.2005 - 8 WF 100/05
    Auch diese gewachsenen Bindungen sind nach Art. 6 Abs. 1, 3 GG geschützt (BVerfGE 68, 176, 187; 79, 51, 59).

    Bei der Abwägung der widerstreitenden Interessen ist auch zu berücksichtigen, daß Art. 6 Abs. 1 und Abs. 3 GG im Zusammenhang mit dem Elternrecht des Art. 6 Abs. 2 Satz 1 GG gesehen werden müssen, auf das sich Pflegeeltern nicht berufen können (BVerfGE 79, 51, 60).

  • BGH, 04.07.2001 - XII ZB 161/98

    Beschwerdeberechtigung gegen Versagung des Umgangsrechts

    Auszug aus OLG Naumburg, 11.07.2005 - 8 WF 100/05
    Pflegeeltern steht im Verfahren zum Umgangsrecht oder Sorgerecht gegen Entscheidungen kein Beschwerderecht zu ( im Anschluss an BGH in FamRZ 2001, 1449; BGH FamRZ 2000, 219; BGH FamRZ 2004, 102).

    Diese sehr weite Regelung ist allerdings schon allgemein auf Vormundschaftssachen beschränkt und gemäß § 64 Abs. 3 Satz 3 in Verbindung mit § 57 Abs. 2 FGG auf Familiensachen ausdrücklich nicht anwendbar (Senatsbeschlüsse vom 25. August 1999 aaO, 220 f. und vom 4. Juli 2001 - XII ZB 161/98 - FamRZ 2001, 1449, 1450; Keidel/Kuntze/ Winkler/Engelhardt FGG 15. Aufl. § 57 Rdn. 7; Keidel/Kuntze/Winkler/Weber aaO § 64 Rdn. 37 c ff.).

  • BGH, 25.08.1999 - XII ZB 109/98

    Rechtsmittelbefugnis der Pflegeeltern gegen Entscheidungen betreffend die

    Auszug aus OLG Naumburg, 11.07.2005 - 8 WF 100/05
    Pflegeeltern steht im Verfahren zum Umgangsrecht oder Sorgerecht gegen Entscheidungen kein Beschwerderecht zu ( im Anschluss an BGH in FamRZ 2001, 1449; BGH FamRZ 2000, 219; BGH FamRZ 2004, 102).

    Zwar steht auch in diesem Verfahren den Pflegeeltern ein eigener Rechtsbehelf gegen eine Entscheidung zum Sorgerecht nicht zur Seite (BGH in FamRZ 2000, 219; ders. FamRZ 2004, 102).

  • BGH, 11.09.2003 - XII ZB 30/01

    Beschwerdeberechtigung von Pflegeeltern

    Auszug aus OLG Naumburg, 11.07.2005 - 8 WF 100/05
    Pflegeeltern steht im Verfahren zum Umgangsrecht oder Sorgerecht gegen Entscheidungen kein Beschwerderecht zu ( im Anschluss an BGH in FamRZ 2001, 1449; BGH FamRZ 2000, 219; BGH FamRZ 2004, 102).

    Zwar steht auch in diesem Verfahren den Pflegeeltern ein eigener Rechtsbehelf gegen eine Entscheidung zum Sorgerecht nicht zur Seite (BGH in FamRZ 2000, 219; ders. FamRZ 2004, 102).

  • BVerfG, 14.10.2004 - 2 BvR 1481/04

    EGMR-Entscheidungen

    Auszug aus OLG Naumburg, 11.07.2005 - 8 WF 100/05
    Das Umgangsrecht des Vaters steht unter dem besonderen Schutz des Art. 6 GG in Verbindung mit Art. 8 EMRK (BVerfG FamRZ 2004, 1857, 1863; EGMR FamRZ 2004, 1456, 1459).
  • EGMR, 26.02.2004 - 74969/01

    Görgülü ./. Deutschland: Verweigerung des Sorgerechts und Umgangsrechts mit dem

    Auszug aus OLG Naumburg, 11.07.2005 - 8 WF 100/05
    Das Umgangsrecht des Vaters steht unter dem besonderen Schutz des Art. 6 GG in Verbindung mit Art. 8 EMRK (BVerfG FamRZ 2004, 1857, 1863; EGMR FamRZ 2004, 1456, 1459).
  • BVerfG, 17.02.1982 - 1 BvR 188/80

    Verfassungsmäßigkeit der §§ 1666 Abs. 1 Satz 1, 1666a BGB

    Auszug aus OLG Naumburg, 11.07.2005 - 8 WF 100/05
    Wenn ein Kind gegen den Willen der Eltern in Pflege gegeben wird, so ist dies der stärkste vorstellbare Eingriff in das Elternrecht des Art. 6 Abs. 2 Satz 1 GG, der in gleicher Intensität das Kind selbst betrifft, das von seinen Eltern getrennt wird (BVerfGE 60, 79, 91; 68, 176, 187).
  • BGH, 13.04.2005 - XII ZB 54/03

    Beschwerdebefugnis der Pflegeeltern gegen Entscheidungen des Familiengerichts

    Auszug aus OLG Naumburg, 11.07.2005 - 8 WF 100/05
    Zwecks Vermeidung von Wiederholungen nimmt der Senat auf die Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 13.4.2005, Az. XII ZB 54/03 in FamRZ 2005, 975 - 977 Bezug und zitiert aus dieser Entscheidung die für die hier zu bescheidende Beschwerde wie folgt:.
  • BGH, 18.01.1989 - IVb ZB 208/87

    Beteiligung eines privatrechtlich organisierten Trägers der betrieblichen

    Auszug aus OLG Naumburg, 11.07.2005 - 8 WF 100/05
    Daß er ein berechtigtes Interesse an der Änderung oder Beseitigung der Entscheidung haben mag, genügt hingegen nicht (Senatsbeschlüsse vom 18. Januar 1989 - IVb ZB 208/87 - FamRZ 1989, 369, 370 und vom 25. August 1999 aaO).
  • BGH, 23.09.1987 - IVb ZB 66/85

    Beschwerdebefugnis von Vereinen zur Förderung von Kindesinteressen; Erledigung

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Rechtsprechung
   KG, 29.04.2005 - 18 UF 145/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,4679
KG, 29.04.2005 - 18 UF 145/04 (https://dejure.org/2005,4679)
KG, Entscheidung vom 29.04.2005 - 18 UF 145/04 (https://dejure.org/2005,4679)
KG, Entscheidung vom 29. April 2005 - 18 UF 145/04 (https://dejure.org/2005,4679)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer

    Verwirkung eines Unterhaltsanspruchs; Voraussetzungen für das Eintreten einer Verwirkung; Forderung von Unterhalt für eine mehr als ein Jahr zurückliegende Zeit; Verwirkung rechtshängiger Forderungen

  • Judicialis

    BGB § 1601; ; BGB § 1602 Abs. 1; ; BGB § 242; ; BGB § 1585b

  • rechtsportal.de

    Verwirkung des Anspruchs auf Elternunterhalt

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2005, 1308
  • FamRZ 2006, 1292 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 10.12.2003 - XII ZR 155/01

    Vollstreckbarkeit eines wertgesicherten Unterhaltsvergleichs; Verwirkung

    Auszug aus KG, 29.04.2005 - 18 UF 145/04
    Diesem Rechtsgedanken kann im Rahmen der Bemessung des Zeitmoments in der Weise Rechnung getragen werden, daß das Verstreichenlassen einer Frist von mehr als einem Jahr ausreichen kann (BGH, a.a.O.; BGH, FamRZ 1988, 370; vgl. auch BGH, Urteil vom 10. Dezember 2003 zu XII ZR 155/01, im Internet abrufbar).
  • BGH, 13.01.1988 - IVb ZR 7/87

    Voraussetzungen des Verzuges mit Unterhaltsleistungen

    Auszug aus KG, 29.04.2005 - 18 UF 145/04
    Diesem Rechtsgedanken kann im Rahmen der Bemessung des Zeitmoments in der Weise Rechnung getragen werden, daß das Verstreichenlassen einer Frist von mehr als einem Jahr ausreichen kann (BGH, a.a.O.; BGH, FamRZ 1988, 370; vgl. auch BGH, Urteil vom 10. Dezember 2003 zu XII ZR 155/01, im Internet abrufbar).
  • BGH, 23.10.2002 - XII ZR 266/99

    Zur Inanspruchnahme von Kindern auf Zahlung von Unterhalt für ihre Eltern

    Auszug aus KG, 29.04.2005 - 18 UF 145/04
    Insofern gilt für Unterhaltsrückstände, die teilweise Gegenstand des vorliegenden Rechtsstreits sind, nichts anderes als für andere in der Vergangenheit fällig gewordene Ansprüche (BGH, FamRZ 2002, 1698 m.w.N.).
  • OLG Köln, 19.06.1990 - 25 UF 20/90

    Treu und Glauben; Klageerhebung; Vergleich ; Abänderung eines Vergleichs;

    Auszug aus KG, 29.04.2005 - 18 UF 145/04
    Für rechtshängige Unterhaltsansprüche kann nichts anderes gelten (vgl. OLG Köln, NJW 1990, 2630).
  • OLG Schleswig, 25.08.1999 - 15 UF 237/98
    Auszug aus KG, 29.04.2005 - 18 UF 145/04
    Es gibt keinen Rechtssatz dahin, daß rechtshängige Forderungen nicht der Verwirkung unterliegen (vgl. hierzu OLG Schleswig, FamRZ 2000, 889, 890; OLG Düsseldorf, FamRZ 1989, 776, 778).
  • OLG Düsseldorf, 12.10.1988 - 5 UF 71/88
    Auszug aus KG, 29.04.2005 - 18 UF 145/04
    Es gibt keinen Rechtssatz dahin, daß rechtshängige Forderungen nicht der Verwirkung unterliegen (vgl. hierzu OLG Schleswig, FamRZ 2000, 889, 890; OLG Düsseldorf, FamRZ 1989, 776, 778).
  • BGH, 22.11.2006 - XII ZR 152/04

    Verwirkung von Unterhaltsansprüchen

    c) Das Berufungsgericht (ebenso wie im Ergebnis KG NJW-RR 2005, 1308) verkennt aber, dass durch die Nichtgeltendmachung nur der jeweilige, für einen bestimmten Zeitraum entstandene Unterhaltsanspruch als solcher verwirkt werden kann, nicht aber ein einzelnes, diesen Anspruch qualifizierendes Merkmal wie etwa der Umstand, dass insoweit Schuldnerverzug vorliegt.
  • OLG Düsseldorf, 26.11.2020 - 7 UF 189/19

    Anspruch auf nachehelichen Unterhalt Unterhaltsrechtliche Bewertung von

    Die Verwirkung wird auch nicht dadurch gehindert, dass die Unterhaltsansprüche - wie hier - bereits rechtshängig geworden waren (s. BGH, FamRZ 2007, 453, zit. nach juris, Rdn. 24; KG, ZFE 2005, 333, zit. nach juris, Rdn. 20; OLG Düsseldorf, Beschl. vom 13.06.2018, II-8 UF 217/17, NJW 2018, 2805, zit. nach juris, Rdn. 14).
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